So strukturieren Sie die Beteiligungsverhältnisse eines Schweizer Start-ups
Die Strukturierung der Eigentumsverhältnisse gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Schweizer Start-ups. Gründeranteile, Stimmrechte und die spätere Beteiligung von Investoren können die Kontrolle über das Unternehmen langfristig beeinflussen.
Die richtige Rechtsform wählen
Die Rechtsform beeinflusst, wie die Beteiligungsverhältnisse gestaltet werden können. Eine GmbH benötigt ein Stammkapital von CHF 20'000. Bei einer AG beträgt das Aktienkapital CHF 100'000, wobei grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen.
Eine AG kann besonders für Start-ups geeignet sein, die externe Investoren aufnehmen möchten. RB Swiss Group unterstützt Unternehmer bei der Firmengründung in der Schweiz und bei der Wahl einer geeigneten Unternehmensstruktur.
Offizielle Informationen zu Schweizer Rechtsformen finden Sie beim KMU-Portal des Bundes.
Gründeranteile sorgfältig verteilen
Eine gleichmässige Aufteilung der Unternehmensanteile ist nicht immer die beste Lösung. Bei der Verteilung sollten Kapitaleinlagen, Verantwortlichkeiten, geistiges Eigentum, Erfahrung und das langfristige Engagement der einzelnen Gründer berücksichtigt werden.
Auch eine zukünftige Verwässerung sollte frühzeitig eingeplant werden. Neue Investoren oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können die prozentualen Anteile der bestehenden Gründer reduzieren.
Vesting und Stimmrechte berücksichtigen
Vesting-Regelungen können ein Start-up schützen, wenn ein Gründer das Unternehmen frühzeitig verlässt. Sie definieren, wie mit dessen Anteilen in einem solchen Fall umgegangen wird.
Eigentum und Kontrolle sollten zudem getrennt betrachtet werden. Stimmrechte, Verwaltungsratsmandate und wichtige Unternehmensentscheidungen können in den Statuten und weiteren Vereinbarungen geregelt werden.
Eine Aktionärs- oder Gesellschaftervereinbarung nutzen
Eine Aktionärs- oder Gesellschaftervereinbarung kann Regeln für Anteilsübertragungen, Stimmrechte, Gründer-Austritte, Vorkaufsrechte und Streitfälle festlegen. Auch Drag-along- und Tag-along-Klauseln können berücksichtigt werden, um einen möglichen späteren Unternehmensverkauf vorzubereiten.
Klare Vereinbarungen reduzieren Unsicherheiten, wenn neue Investoren oder Gesellschafter in das Unternehmen eintreten.
Zukünftiges Wachstum einplanen
Die Beteiligungsstruktur eines Start-ups verändert sich häufig mit dessen Wachstum. Investoren können neue Anteile erwerben, Mitarbeitende Beteiligungen erhalten und bestehende Gründer durch Finanzierungsrunden verwässert werden.
Deshalb sollten Gründer einen übersichtlichen Cap Table führen und zukünftige Finanzierungen von Beginn an berücksichtigen. Eine zuverlässige Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung wird ebenfalls wichtiger, wenn die finanzielle und gesellschaftsrechtliche Struktur komplexer wird.
RB Swiss Group unterstützt Gründer mit Firmengründungs- und Unternehmensdienstleistungen beim Aufbau einer soliden Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit in der Schweiz.
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