Rechtliche Checkliste für den Wechsel der Firmenadresse zwischen Schweizer Kantonen
Die Änderung Ihrer eingetragenen Firmenadresse innerhalb der Schweiz – insbesondere bei einem Umzug in einen anderen Kanton – ist weit mehr als eine formale Anpassung.
Es handelt sich um einen rechtlichen Prozess, der Auswirkungen auf Ihre Firmenregistrierung, Ihre steuerliche Situation und gegebenenfalls auf Ihre Betriebslizenzen hat.
Diese Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Firmenumzug rechtssicher, effizient und reibungslos durchführen.
1. Wahl des neuen Kantons und der Gemeinde
Bevor Sie offizielle Schritte einleiten, sollten Sie Ihren neuen Geschäftssitz sorgfältig auswählen.
Jeder Schweizer Kanton bietet eigene Steuervorteile, Vorschriften und wirtschaftliche Anreize.
Ein Umzug in unternehmensfreundliche Kantone wie Zug oder Schwyz kann erhebliche Steuervorteile und strategische Standortvorteile bringen.
💡 Tipp: Erfahren Sie mehr über unsere Domiziladressen in Zug und wie diese Ihrem Unternehmen zugutekommen können.
2. Anpassung der Statuten
Wenn Ihr Unternehmen den Kanton wechselt, muss der eingetragene Sitz in den Statuten angepasst werden.
Dies erfordert:
Eine notarielle Änderung der Statuten
Einen Verwaltungsrats- oder Gesellschafterbeschluss, der den Umzug genehmigt
Die Einreichung der Dokumente beim Handelsregister des neuen Kantons
Für GmbH- und AG-Strukturen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, damit die Änderung rechtskräftig wird.
3. Eintrag im neuen Handelsregister
Ihre Firma muss im alten Kanton ausgetragen und im neuen eingetragen werden.
Dazu werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
Notarielle Kopie der aktualisierten Statuten
Nachweis der neuen Geschäftsadresse (Mietvertrag oder Domizilvertrag)
Sitzungsprotokoll mit dem Umzugsbeschluss
Überprüfen Sie Ihren aktuellen Eintrag jederzeit auf Zefix, dem offiziellen Handelsregister der Schweiz.
4. Meldung an die Steuerbehörden
Sowohl die Steuerverwaltung des bisherigen Kantons als auch die des neuen Kantons müssen über den Umzug informiert werden.
Je nach Zeitpunkt des Wechsels kann es erforderlich sein, Teiljahressteuererklärungen einzureichen.
Auch die Mehrwertsteueradresse (MwSt) muss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) aktualisiert werden.
Wenn Ihr Unternehmen unter regulierten Bewilligungen arbeitet – z. B. im Finanz-, Gesundheits- oder Gastgewerbe –, müssen diese im neuen Kanton neu beantragt oder aktualisiert werden.
Eine unterlassene Aktualisierung kann zur vorübergehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit führen.
6. Information an Banken und Dienstleister
Teilen Sie Ihre neue Adresse allen relevanten Partnern mit, darunter:
Ihre Schweizer Geschäftsbank
Versicherungsanbieter
Buchhaltungs-, Treuhand- und Lohnbuchhaltungsdienste
Diese Aktualisierungen sind notwendig, um den Schweizer AML- (Geldwäschereibekämpfungs-) und KYC- (Kundenidentifikations-) Vorschriften zu entsprechen.
7. Aktualisierung der Adresse auf allen Plattformen
Stellen Sie sicher, dass Ihre neue Firmenadresse überall konsistent angegeben wird:
Auf Ihrer Website, Ihren Briefköpfen und Rechnungen
In Verträgen und Lieferantenvereinbarungen
In Online-Verzeichnissen wie Google oder Handelsregistern
Konsistenz vermeidet Verwirrung bei Kunden und Behörden und vermittelt Professionalität.
8. Interne und externe Kommunikation
Informieren Sie Ihre Kunden, Lieferanten und Partner vor dem Umzug über Ihre neue Adresse.
Eine kurze Mitteilung per E-Mail oder ein Post auf LinkedIn sorgt für Transparenz und Vertrauen — und garantiert einen reibungslosen Übergang.
Ihr Partner für Standortwechsel – RB Swiss Group
Der Wechsel Ihrer Firmenadresse über Kantonsgrenzen hinweg mag komplex erscheinen – doch mit professioneller Unterstützung wird er zu einem planbaren und sicheren Prozess.
Bei der RB Swiss Group übernehmen wir sämtliche Schritte für Sie:
Erstellung und notarielle Beglaubigung der Dokumente
Eintragung im Handelsregister des neuen Kantons
Meldung an Steuerbehörden und Unterstützung bei der steuerlichen Planung