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Rechtliche Checkliste für den Wechsel der Firmenadresse zwischen Schweizer Kantonen

Die Änderung Ihrer eingetragenen Firmenadresse innerhalb der Schweiz – insbesondere bei einem Umzug in einen anderen Kanton – ist weit mehr als eine formale Anpassung.
Es handelt sich um einen rechtlichen Prozess, der Auswirkungen auf Ihre Firmenregistrierung, Ihre steuerliche Situation und gegebenenfalls auf Ihre Betriebslizenzen hat.
Diese Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Firmenumzug rechtssicher, effizient und reibungslos durchführen.

1. Wahl des neuen Kantons und der Gemeinde

Bevor Sie offizielle Schritte einleiten, sollten Sie Ihren neuen Geschäftssitz sorgfältig auswählen.
Jeder Schweizer Kanton bietet eigene Steuervorteile, Vorschriften und wirtschaftliche Anreize.
Ein Umzug in unternehmensfreundliche Kantone wie Zug oder Schwyz kann erhebliche Steuervorteile und strategische Standortvorteile bringen.
💡 Tipp: Erfahren Sie mehr über unsere Domiziladressen in Zug und wie diese Ihrem Unternehmen zugutekommen können.

2. Anpassung der Statuten

Wenn Ihr Unternehmen den Kanton wechselt, muss der eingetragene Sitz in den Statuten angepasst werden.
Dies erfordert:
  • Eine notarielle Änderung der Statuten
  • Einen Verwaltungsrats- oder Gesellschafterbeschluss, der den Umzug genehmigt
  • Die Einreichung der Dokumente beim Handelsregister des neuen Kantons
Für GmbH- und AG-Strukturen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, damit die Änderung rechtskräftig wird.

3. Eintrag im neuen Handelsregister

Ihre Firma muss im alten Kanton ausgetragen und im neuen eingetragen werden.
Dazu werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
  • Notarielle Kopie der aktualisierten Statuten
  • Nachweis der neuen Geschäftsadresse (Mietvertrag oder Domizilvertrag)
  • Sitzungsprotokoll mit dem Umzugsbeschluss
Überprüfen Sie Ihren aktuellen Eintrag jederzeit auf Zefix, dem offiziellen Handelsregister der Schweiz.

4. Meldung an die Steuerbehörden

Sowohl die Steuerverwaltung des bisherigen Kantons als auch die des neuen Kantons müssen über den Umzug informiert werden.
Je nach Zeitpunkt des Wechsels kann es erforderlich sein, Teiljahressteuererklärungen einzureichen.
Auch die Mehrwertsteueradresse (MwSt) muss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) aktualisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ESTV.

5. Aktualisierung von Bewilligungen und Lizenzen

Wenn Ihr Unternehmen unter regulierten Bewilligungen arbeitet – z. B. im Finanz-, Gesundheits- oder Gastgewerbe –, müssen diese im neuen Kanton neu beantragt oder aktualisiert werden.
Eine unterlassene Aktualisierung kann zur vorübergehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit führen.

6. Information an Banken und Dienstleister

Teilen Sie Ihre neue Adresse allen relevanten Partnern mit, darunter:
  • Ihre Schweizer Geschäftsbank
  • Versicherungsanbieter
  • Buchhaltungs-, Treuhand- und Lohnbuchhaltungsdienste
Diese Aktualisierungen sind notwendig, um den Schweizer AML- (Geldwäschereibekämpfungs-) und KYC- (Kundenidentifikations-) Vorschriften zu entsprechen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, besuchen Sie unsere Seite zum Thema Schweizer Geschäftskonto.

7. Aktualisierung der Adresse auf allen Plattformen

Stellen Sie sicher, dass Ihre neue Firmenadresse überall konsistent angegeben wird:
  • Auf Ihrer Website, Ihren Briefköpfen und Rechnungen
  • In Verträgen und Lieferantenvereinbarungen
  • In Online-Verzeichnissen wie Google oder Handelsregistern
Konsistenz vermeidet Verwirrung bei Kunden und Behörden und vermittelt Professionalität.

8. Interne und externe Kommunikation

Informieren Sie Ihre Kunden, Lieferanten und Partner vor dem Umzug über Ihre neue Adresse.
Eine kurze Mitteilung per E-Mail oder ein Post auf LinkedIn sorgt für Transparenz und Vertrauen — und garantiert einen reibungslosen Übergang.

Ihr Partner für Standortwechsel – RB Swiss Group

Der Wechsel Ihrer Firmenadresse über Kantonsgrenzen hinweg mag komplex erscheinen – doch mit professioneller Unterstützung wird er zu einem planbaren und sicheren Prozess.
Bei der RB Swiss Group übernehmen wir sämtliche Schritte für Sie:
  • Erstellung und notarielle Beglaubigung der Dokumente
  • Eintragung im Handelsregister des neuen Kantons
  • Meldung an Steuerbehörden und Unterstützung bei der steuerlichen Planung
Ganz gleich, ob Sie eine neue Domiziladresse in Zug, Hilfe bei der Firmengründung oder Buchhaltungs- und Jahresabschlussdienste benötigen — wir begleiten Sie mit Schweizer Präzision.
Planen Sie, Ihre Schweizer Firma in einen anderen Kanton zu verlegen?
➡️ Kontaktieren Sie die RB Swiss Group noch heute – wir kümmern uns um Ihren Adresswechsel schnell, rechtssicher und effizient.
📌 Kontakt RB Swiss Group
RB Swiss Group GmbH
Blegistrasse 7
CH - 6340 Baar
📞 +41 41 410 61 61
2025-11-04 15:31