Was Ihr Firmendomizil in Zug beinhalten muss, um rechtlich anerkannt zu sein – und warum gesetzeskonforme Lösungen entscheidend sind
Zug ist einer der beliebtesten Standorte für Unternehmensgründungen in der Schweiz. Doch die Eintragung ins Handelsregister erfordert weit mehr als nur eine Adresse. Laut der Handelsregisterverordnung (HRegV) und dem Obligationenrecht (OR) muss der Geschäftssitz den gesetzlichen Anforderungen exakt entsprechen. Andernfalls drohen Ablehnungen oder Verzögerungen im Gründungsprozess. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Bestandteile ein rechtlich korrektes Firmendomizil im Kanton Zug beinhalten muss – von der Adresse bis zur Dokumentation.
Anforderungen nach HRegV und Obligationenrecht
Damit ein Firmendomizil als rechtlich gültig anerkannt wird, muss es folgende Kriterien erfüllen:
● Eine physische Adresse mit Zugänglichkeit
● Sichtbare Kennzeichnung mit dem Firmennamen
● Ein schriftlicher Miet- oder Domizilvertrag
● Zustellfähigkeit für amtliche Mitteilungen
● Vollständige Dokumentation zur Eintragung im Handelsregister
Die Nichterfüllung dieser Punkte kann zur Ablehnung durch das Handelsregisteramt führen. Wer langfristig rechtskonform agieren möchte, muss die Vorgaben aus HRegV und OR genau beachten.
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