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Bitcoin & Ethereum als Firmenkapital in der Schweiz | RB Swiss Group

Bitcoin & Ethereum als Firmenkapital: Krypto-Sacheinlagen in Schweizer Unternehmen

Die Schweiz gehört zu den weltweit führenden Standorten für Blockchain- und Kryptowährungsunternehmen. Mit der zunehmenden Bedeutung digitaler Vermögenswerte stellt sich für viele Unternehmer die Frage, ob Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) als Firmenkapital bei der Gründung einer Schweizer Gesellschaft eingesetzt werden können.
Die Antwort lautet in vielen Fällen: Ja. Das Schweizer Gesellschaftsrecht erlaubt es Gründern, Vermögenswerte anstelle von Bargeld einzubringen. Diese sogenannten Sacheinlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kryptowährungen umfassen.

Können Kryptowährungen als Stamm- oder Aktienkapital verwendet werden?

Bitcoin und Ethereum zählen zu den am häufigsten akzeptierten digitalen Vermögenswerten für Sacheinlagen, da sie liquide sind und über transparente Marktwerte verfügen.
Damit eine Kryptowährung als Firmenkapital anerkannt werden kann, muss sie:
  • Im Eigentum des Gründers stehen.
  • Auf die Gesellschaft übertragbar sein.
  • Einen klar bestimmbaren Marktwert besitzen.
  • Nach der Gründung uneingeschränkt durch die Gesellschaft genutzt werden können.
Dadurch können Gründer ihre Schweizer Gesellschaft kapitalisieren, ohne ihre Kryptowährungen zuvor in Bargeld umwandeln zu müssen. Weitere Informationen zur Firmengründung finden Sie hier:

Bewertung und Nachweispflichten

Die Gründung einer Gesellschaft mit Kryptowährungen als Kapital erfordert zusätzliche Dokumentationen im Vergleich zu einer klassischen Bargründung.
In der Regel müssen Eigentumsnachweise, Unterlagen über die Übertragung der Vermögenswerte sowie eine Bewertung auf Basis zuverlässiger Marktdaten vorgelegt werden. Da Kryptowährungen starken Kursschwankungen unterliegen können, spielt der Bewertungszeitpunkt eine besonders wichtige Rolle.
Eine sorgfältige Vorbereitung hilft dabei, den Eintrag ins Handelsregister effizient und rechtskonform abzuwickeln.

Buchhaltung und Compliance-Anforderungen

Nach der Übertragung werden die Kryptowährungen Teil des Gesellschaftsvermögens und müssen ordnungsgemäss in der Buchhaltung erfasst werden.
Unternehmen sollten ausserdem die Herkunft der Vermögenswerte dokumentieren und die geltenden Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung einhalten. Eine professionelle Buchhaltung ist besonders wichtig, wenn digitale Vermögenswerte Teil der Bilanz sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Warum die Schweiz ein führender Krypto-Standort bleibt

Die Schweiz bietet Rechtssicherheit, ein stabiles wirtschaftliches Umfeld und klare Rahmenbedingungen für Blockchain- und Digital-Asset-Unternehmen. Dadurch bleibt das Land ein attraktiver Standort für Start-ups, Investoren und internationale Unternehmer im Kryptobereich.
Offizielle Informationen zur Regulierung von Blockchain- und Kryptowährungsprojekten stellt die FINMA bereit:

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2026-06-16 14:23