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Fehler bei der Übersetzung von Statuten in der Schweiz

Fehler, die ausländische Gründer bei der Übersetzung von Statuten machen

Wenn internationale Unternehmer eine Firma in der Schweiz gründen, gehören die Statuten (Articles of Association) zu den wichtigsten rechtlichen Dokumenten für die Eintragung ins Handelsregister. Sie definieren den Zweck des Unternehmens, die Struktur der Gesellschaft, das Kapital sowie die grundlegenden Regeln der Unternehmensführung.
Viele ausländische Gründer gehen davon aus, dass die Übersetzung dieser Dokumente in eine Schweizer Amtssprache lediglich ein einfacher administrativer Schritt ist. Tatsächlich können jedoch falsche Übersetzungen oder ungenaue juristische Begriffe zu Verzögerungen bei der Eintragung führen oder rechtliche Unklarheiten schaffen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher besonders wichtig bei der Firmengründung in der Schweiz:

Wörtliche Übersetzung statt rechtlicher Anpassung

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Statuten wortwörtlich aus einer anderen Rechtsordnung zu übersetzen.
Das Gesellschaftsrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Bestimmungen, die in anderen Ländern üblich sind, können im Schweizer Recht nicht existieren oder eine andere Bedeutung haben. Eine rein wörtliche Übersetzung kann daher Regelungen enthalten, die nicht mit dem Schweizer Rechtsrahmen und dem Schweizer Obligationenrecht übereinstimmen.
Externe Quelle:

Falsche juristische Terminologie

Unternehmensbezogene Begriffe müssen exakt den Definitionen des Schweizer Rechts entsprechen. Begriffe im Zusammenhang mit Aktionären, Verwaltungsrat oder Kapitalstruktur haben im Schweizer Gesellschaftsrecht eine klare Bedeutung.
Wenn falsche Begriffe verwendet werden, kann der Notar oder das Handelsregister Korrekturen verlangen, bevor die Gesellschaft eingetragen werden kann.

Fehlende Pflichtangaben in den Statuten

Schweizer Statuten müssen bestimmte obligatorische Elemente enthalten, darunter:
  • Firmenname
  • Sitz der Gesellschaft
  • Gesellschaftszweck
  • Angaben zum Kapital
Wenn diese Informationen fehlen oder falsch übersetzt sind, kann das Handelsregister die Eintragung der Gesellschaft ablehnen.

Sprachliche Anforderungen bei der Beurkundung

In den meisten Fällen müssen die Statuten in der offiziellen Sprache des Kantons beurkundet werden, in dem die Gesellschaft registriert wird. Während englische Versionen häufig für interne Zwecke genutzt werden, muss das rechtlich verbindliche Dokument normalerweise auf Deutsch, Französisch oder Italienisch vorliegen.

Konsistenz zwischen Unternehmensdokumenten

Die Statuten müssen mit anderen Unternehmensdokumenten übereinstimmen, beispielsweise mit Gründungsurkunden oder Bankunterlagen. Unterschiedliche Übersetzungen können Probleme verursachen – insbesondere bei der Eröffnung eines Schweizer Firmenbankkontos:
Eine präzise rechtliche Übersetzung hilft, den Gründungsprozess effizienter zu gestalten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

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2026-03-05 13:22