Adressanforderungen für Schweizer Bankkonten | RB Swiss Group
Adressanforderungen für die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos
Die Eröffnung eines Firmenkontos ist ein wichtiger Schritt beim Aufbau eines Unternehmens in der Schweiz. Neben Eigentumsverhältnissen, Geschäftsführung und Geschäftstätigkeit können Banken auch die eingetragene Firmenadresse im Rahmen ihrer Compliance-Prüfung berücksichtigen.
Warum die Firmenadresse wichtig ist
Ein Schweizer Unternehmen muss über einen im Handelsregister eingetragenen Sitz verfügen. Die bei der Bank angegebene Adresse sollte daher mit den offiziellen Unternehmensunterlagen übereinstimmen.
Unternehmen ohne eigene permanente Geschäftsräume können eine professionelle Domiziladresse in Zug nutzen, um einen offiziellen Schweizer Firmensitz einzurichten.
Was Schweizer Banken prüfen können
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank. Häufig können folgende Angaben geprüft werden:
Eingetragener Firmensitz und Geschäftsadresse
Handelsregisterauszug
Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigte
Aktionäre bzw. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte
Ort der Geschäftstätigkeit oder Geschäftsleitung
Eine Domiziladresse verhindert grundsätzlich nicht die Eröffnung eines Firmenkontos. Banken können jedoch zusätzliche Informationen darüber verlangen, wo und wie das Unternehmen tatsächlich tätig ist.
Adresse und Bank-Compliance
Schweizer Banken müssen strenge Sorgfalts- und Geldwäschereivorschriften einhalten. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt weitere Informationen zu den Schweizer Anforderungen zur Geldwäschereibekämpfung bereit.
Unternehmen sollten darauf achten, dass die Adresse im Handelsregister, in den Unternehmensunterlagen und im Bankantrag übereinstimmt. Korrekte und transparente Angaben können zusätzliche Rückfragen und Verzögerungen reduzieren.