Häufige Fehler bei der Firmengründung in Liechtenstein vermeiden
Häufige Fehler bei der Firmengründung in Liechtenstein vermeiden
Liechtenstein hat sich als erstklassiger Standort für internationale Unternehmer etabliert: stabile Gesetzgebung, 12.5 % Körperschaftssteuer und Zugang zum EU-Binnenmarkt über den EWR machen das Fürstentum besonders attraktiv. Doch trotz der Vorteile erleben wir bei RB Swiss, dass viele Gründer entscheidende Fehler machen – und dadurch Zeit, Geld und Chancen verlieren.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die häufigsten Fallstricke – und wie Sie diese mit professioneller Unterstützung vermeiden.
Ob AG, GmbH, Stiftung oder Trust reg. – jede Rechtsform hat ihre spezifischen Anforderungen und Vorteile. Doch viele Gründer wählen intuitiv die „falsche“ Struktur für ihre langfristigen Ziele.
So vermeiden Sie das:
RB Swiss analysiert Ihre Ziele (z. B. Holding, Vermögensschutz, internationale Expansion) und empfiehlt die passende Form.
AG – für Beteiligungen, Investitionen, Holding
GmbH – für KMU oder Startups
Stiftung – für Nachfolge, Diskretion, Vermögensplanung
Trust reg. – für hochflexible Familien- und Treuhandstrukturen
Viele Gesellschaftsformen in Liechtenstein erfordern mindestens einen im EWR ansässigen Direktor. Ohne diese Voraussetzung kann Ihre Gründung blockiert oder Ihr Bankkonto abgelehnt werden.
RB Swiss Lösung:
Wir stellen Ihnen auf Wunsch einen Schweizer Verwaltungsrat oder EWR-ansässigen Direktor zur Verfügung.
❌ Fehler Nr. 3: Bankkonto erst nach Gründung angehen
Ein häufiger und teurer Fehler: Gründer kümmern sich zu spät um ein Geschäftskonto. Das kann zu Verzögerungen führen oder dazu, dass Banken ablehnen – z. B. wegen unvollständiger KYC-Dokumentation.
Unsere Lösung:
RB Swiss startet den Prozess parallel zur Gründung und koordiniert die Kontoeröffnung in Liechtenstein oder der Schweiz.