Wir stellen Ihren Schweizer Verwaltungsrat – gesetzeskonform, diskret und professionell

Ein Unternehmen in der Schweiz zu führen bringt zahlreiche Vorteile mit sich – aber auch klare gesetzliche Vorgaben. Eine zentrale Voraussetzung für die Gründung und Führung einer GmbH oder AG ist ein in der Schweiz ansässiger Direktor.

Genau hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Schweizer Direktorenlösung erfüllen Sie nicht nur alle rechtlichen Anforderungen, sondern sichern sich auch Erfahrung, Seriosität und volle Unterstützung im Geschäftsalltag.

Preise - Schweizer Verwaltungsrat (VR)

Unsere Schweizer Direktorenmodelle:

- Gesetzlich erforderlicher Schweizer Direktor: ab CHF 390.– / Monat
- Professioneller Direktor mit aktiver Mitwirkung: ab CHF 1'000.– / Monat
- Interimslösungen für spezifische Gründungs- oder Übergangsphasen

Inkludiert sind:

- Eintragung im Handelsregister
- Kommunikation mit Behörden
- Auf Wunsch: operative Unterstützung, Buchhaltung und Steuerkoordination

Ihre Vorteile mit uns

  • Erfahrene Schweizer Direktoren mit juristischem und betriebswirtschaftlichem Know-how
  • Lösungen für GmbH, AG, Holdings, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen
  • Schnell verfügbar – auch für Expressgründungen
  • Vertrauensvoller Auftritt bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern
  • Diskrete Abwicklung und sichere Dokumentation
  • Volle Transparenz bei Preisen und Prozessen
  • Persönliche Betreuung bei allen administrativen Fragen

Infobox

Geeignet für:

- Ausländische Firmengründer ohne Schweizer Wohnsitz
- Internationale Holdingstrukturen
- Treuhandgesellschaften und Family Offices
- Aktionäre, die anonym bleiben möchten

Rechtliche Grundlage:

- Jede Schweizer GmbH oder AG benötigt mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
- Diese Person kann durch unsere erfahrenen Direktoren gestellt werden

Kontaktieren Sie uns!

Dürfen wir Ihnen einen Schweizer Verwaltungsrat stellen? Diesen Service bekommen Sie bei uns einfach, schnell und sicher.
FAQ – Häufige Fragen zum Schweizer Verwaltungsrat
Laut Gesetz muss jede Schweizer GmbH oder AG mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Einzelzeichnungsrecht oder zwei mit Kollektivzeichnungsrecht im Handelsregister eingetragen haben.