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Schweizer Direktor – gesetzeskonform, diskret und professionell
Ein Unternehmen in der Schweiz zu führen bringt zahlreiche Vorteile mit sich – aber auch klare gesetzliche Vorgaben. Eine zentrale Voraussetzung für die Gründung und Führung einer GmbH oder AG ist ein in der Schweiz ansässiger Direktor.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Schweizer Direktorenlösung erfüllen Sie nicht nur alle rechtlichen Anforderungen, sondern sichern sich auch Erfahrung, Seriosität und volle Unterstützung im Geschäftsalltag.
Unser Angebot / Preise
Unsere Schweizer Direktorenmodelle:
- Gesetzlich erforderlicher Schweizer Direktor: ab CHF 390.– / Monat - Professioneller Direktor mit aktiver Mitwirkung: ab CHF 1'000.– / Monat - Interimslösungen für spezifische Gründungs- oder Übergangsphasen
Inkludiert sind:
- Eintragung im Handelsregister - Kommunikation mit Behörden - Auf Wunsch: operative Unterstützung, Buchhaltung und Steuerkoordination
Erfahrene Schweizer Direktoren mit juristischem und betriebswirtschaftlichem Know-how
Lösungen für GmbH, AG, Holdings, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen
Schnell verfügbar – auch für Expressgründungen
Vertrauensvoller Auftritt bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern
Diskrete Abwicklung und sichere Dokumentation
Volle Transparenz bei Preisen und Prozessen
Persönliche Betreuung bei allen administrativen Fragen
Infobox
Geeignet für:
- Ausländische Firmengründer ohne Schweizer Wohnsitz - Internationale Holdingstrukturen - Treuhandgesellschaften und Family Offices - Aktionäre, die anonym bleiben möchten
Rechtliche Grundlage:
- Jede Schweizer GmbH oder AG benötigt mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz - Diese Person kann durch unsere erfahrenen Direktoren gestellt werden
Kontaktieren Sie uns!
Möchten Sie Ihre Marke oder Innovation schützen? Wir machen den Prozess einfach und sorgen dafür, dass Ihre Ideen sicher sind.
FAQ – Häufige Fragen zur Schweizer Direktorenlösung
Laut Gesetz muss jede Schweizer GmbH oder AG mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Einzelzeichnungsrecht oder zwei mit Kollektivzeichnungsrecht im Handelsregister eingetragen haben.
In der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen, abhängig von der Komplexität des Mandats.
Ja, Sie können den Schweizer Direktor jederzeit ersetzen, sofern die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.
Das hängt vom gewählten Modell ab. Wir bieten sowohl formelle als auch aktive Direktorenlösungen.
Identitätsnachweise, Gründungsunterlagen, wirtschaftlich Berechtigte und eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit.